Wir beraten Sie gerne!

Symbol Mail bcs@containersystem.de Symbol Telefon +49 6724 941 763

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

Fa. BCS Containersystem GmbH, Ruppsche Mühle 1, 55442 Daxweiler

§ 1 Grundlagen

(1) Nachstehende allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferung von Waren durch BCS Containersystem GmbH sowie alle sonstigen hierzu im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen. Für Lieferungen über den online-shop und für den Abschluss von Mietkaufverträgen gelten eigene Bedingungen.

(2) Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden nur ausnahmsweise und nur dann Vertragsinhalt, soweit BCS Containersystem GmbH sich im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit ih­nen einverstanden erklärt.

(3) Für alle mit BCS Containersystem GmbH geschlossenen Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme der internationalen Kaufgesetze.

§ 2 Preisangaben

(1) Kostenvoranschläge und Angebote von BCS Containersystem GmbH sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Sofern bei Preisangaben von BCS Containersystem GmbH keine Währung angegeben ist, beziehen sie sich ausschließlich auf die gesetzliche Währung Euro (€).

(3) Soweit nicht etwas anderes ausdrücklich angegeben ist, verstehen sich alle Preisangaben zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Verpackung, Versand, Fracht, Versicherung, Vertragen oder Aufstellung.

(4) Bei Lieferungen außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland können Aufschläge berechnet werden.

(5) Es gilt ein Mindestbestellwert von netto 130,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer.

(6) Soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird, gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden maßgeblichen Preislisten und Stundensätze von BCS Containersystem GmbH.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

(1) An Bestellungen ist der Kunde drei Wochen gebunden.

(2) Mit der Erteilung einer Auftragsbestätigung in Textform (unter Einschluss von Telefax oder e-mail) oder der Annahme der Kundenbestellung durch Ausführung der Bestellung durch BCS Containersystem GmbH kommt der Vertrag mit dem Kunden zustande.

§ 4 Versand, Lieferung

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechte­rung der verkauften Ware geht auf den Kunden über, wenn die Ware an den Kunden oder einen für ihn tätigen Dritten übergeben wird. Wird die verkaufte Ware an den Kunden versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung nur dann auf den Kunden bereits mit Aussonderung der Ware und Übergabe an die Transportperson über, wenn der Kunde kein Verbraucher ist.

(2) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist die Angabe von Lieferfristen nur unverbindlich.

(3) Teillieferungen durch BCS Containersystem GmbH sind zulässig.

§ 5 Haftungseinschränkungen

(1) Garantieversprechen jeder Art gibt BCS Containersys­tem GmbH nicht ab.

(2) BCS Containersystem GmbH haftet nicht für eigene oder von seinen Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verschuldete Pflichtverletzungen auf Schadensersatz, so lange nicht die vertragswesentliche Pflicht zur Lieferung einer mängelfreien Sache, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder gesetzliche Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.

(3) Dem Kunden stehen im übrigen die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte zu. Der Kunde, der Kaufmann ist, hat dabei zusätzlich die kaufmännischen Rügeobliegenheiten nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs zu beachten.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich Forderungen von BCS Containersystem GmbH ohne Abzüge oder Skonto und ohne Einräumung von Zahlungsziel.

(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind Geldforderungen von BCS Containersystem GmbH ausschließlich durch Barzahlung oder Bank­überweisung zu erfüllen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des auf sie entfallenden Kaufpreises Eigentum von BCS Containersystem GmbH.

(2) Dem Kunden ist es verwehrt, Ware, die im Eigentum von BCS Containersystem GmbH steht, mit anderen Sachen zu vermi­schen oder zu verbinden (einschließlich des Einbaus in ein Gebäude), sie zu verarbeiten oder rechtsgeschäftlich über sie zu verfügen.

(3) Schon an dieser Stelle stimmt BCS Containersystem GmbH der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware durch den Kunden, der kein Verbraucher ist, im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr zu. Der in Satz 1 genannte Kunde tritt dafür schon jetzt seine Kaufpreisforderungen gegen seine Abnehmer aufgrund Veräußerung der Vorbehaltsware zur Besicherung der Kaufpreisforderung von BCS Containersys­tem GmbH an BCS Containersystem GmbH ab, BCS Containersystem GmbH erklärt schon jetzt die Annahme der Abtretung.

§ 8 Aufrechnung

Die Aufrechnung gegen Forderungen von BCS Containersystem GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.

§ 9 Übertragung von Rechten und Abtretung von Forderungen

Der Kunde darf seine Rechte aus diesem Vertrag, insbesondere Forderungen gegen BCS Containersystem GmbH, ganz oder teilweise oder auch nur sicherungshalber, nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von BCS Containersystem GmbH auf Dritte übertragen bzw. an Dritte abtreten oder an sie verpfänden.

§ 10 Gerichtsstand

(1) Soweit es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, wird für alle künftigen Streitigkeiten, die sich aus den Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien nach Maßgabe von § 1 Absatz 1 ergeben, Bad Kreuznach als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohn­sitz, Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeit­punkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.